Für den Modellflugplatz Glocknerhof haben wir gerade erst diese Woche die neue Artikel 16-Genehmigung nach EU-VO 947/2019 erhalten. Die Genehmigung beinhaltet max. Flughöhe 500 m, max. 125 kg, einen neuen Flugbereich, den Einsatz von Rauchpatronen, das Abwerfen von Gegenständen und weitere Vorzüge.
Mit der Genehmigung sind wir rechtlich abgesichert, müssen aber auch die üblichen Auflagen erfüllen, wie z. B. Haftpflichtversicherung, Kompetenznachweis A1/A3, Modellkennzeichnung, Flugbuch und Erstflug-Dokumentation. Piloten können sich zu Hause schon gut darauf vorbereiten, sodass vor Ort das Fliegen im Mittelpunkt steht. Details dazu mit Erklärung werden wir in den nächsten Wochen auf unsere Webseite stellen: https://glocknerhof.at/modellfliegen/mfc-glocknerhof/